1. Lieferbedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.1. In Prospekten, Katalogen, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der
Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in
Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. An speziell
ausgearbeitete Angebote halten wir uns zwei Wochen gebunden.
1.2. Mit der Bestellung einer Ware oder der Erteilung eines Reparaturauftrages ist die Erklärung
des Kunden verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung oder in dem Auftrag liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
1.3. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu
vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem
Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.
1.4. Zur Berechnung gelangen die am Tage des Auftragseingangs geltenden Preise in EURO ab
Lager Köln. Soweit zwischen Vertragabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem
Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten unsere zurzeit der Lieferung oder Bereitstellung
gültigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um
mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.5. Porto und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers oder Bestellers.
1.6. Wird vom Auftraggeber Transportweg, Versand und Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben,
sind wir berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Die Gefahr des
Transportes trägt in diesem Falle der Auftraggeber, es sei denn, dass uns bei eintretenden Schäden
bei der Wahl der Maßnahme Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
1.7. Der Versand geschieht grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Rücksendungen
auf Gefahr des Absenders. Bei Wareneingang durch Post, Bahn etc. ist der Kunde verpflichtet,
zur Wahrung des Rechtes auf Schadenersatz gegenüber der Bahn oder Post eine
Tatbestandsaufnahme und evtl. Schadenersatz zu verlangen.
1.8. Die Rücknahme bestellter und bereits gelieferter mangelfreier Ware ist ausgeschlossen.
Annullierungen von Sonderbestellungen sind grundsätzlich nicht möglich.
1.9. Können wir eine bestellte Ware oder ein Ersatzteil in der vom Kunden gewünschten Ausführung
nicht liefern, so kann dem Kunden von uns eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung
angeboten werden, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
1.10. Sollten sich bei der Durchführung eines Reparaturauftrages zusätzlich Arbeiten als notwendig
erweisen und der Auftraggeber zwecks Einholung seiner Zustimmung nicht kurzfristig erreichbar
sein, sind wir berechtigt, diese Arbeiten ohne Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen,
wenn der zu zahlende Preis nur geringfügig überschritten wird oder die Ausführung dieser
Arbeiten im mutmaßlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Im Normalfall ist für jede Auftragserweiterung
die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
1.11. Sofern wir Schadenersatz wegen Nichtabnahme verlangen, so beträgt dieser beim Kauf einer
Ware 20 % des Kaufpreises ohne Umsatzsteuer. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Wir können uns gegenüber dem Käufer auf die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 2 ZPO
berufen.
2. Zahlungsbedingungen
2.1. Alle Preise sind Bruttopreise (d.h. einschließlich 19% Mehrwertsteuer) – ohne Skonti und
sonstige Nachlässe – ab Lager Köln.
Wenn keine Nachnahme oder Vorkasse erfolgt, sind unsere Rechnungen wie folgt zahlbar:
10 Tage nach Rechnungsdatum 2 % Skonto ab EURO 50, –.
30 Tage nach Rechnungsdatum nettoReparatur-Rechnungen sind zahlbar sofort und ohne Abzug.
2.2. Die vereinbarten Preise für Reparaturen gelten ab Werkstatt, ausschließlich Verpackungs- und
Verladekosten. Der vereinbarte Preis ist ohne Abzug zu zahlen.
2.3. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme
erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden
und sind sofort fällig. Wechselzahlungen gelten nicht als Barzahlungen und berechtigen nicht
zu Skontoabzug. Diskont- und Wechselspesen sowie Wechselsteuer gehen zu Lasten des
Schuldners und sind ohne Abzug sofort zahlbar.
2.4. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2.5. Rechnungen unter EURO 25, – sind sofort zahlbar.
2.6. Sollte der Käufer oder Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug kommen, können wir – abgesehen
von den uns nach § 321 BGB zustehenden Rechten – verlangen, dass der Kunde
sämtliche noch ausstehenden Rechnungsbeträge fristlos zahlt, so dass im Falle des Verzuges
jedes Ziel – auch für andere Rechnungen – in Fortfall kommt.
2.7. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszins,
der Unternehmer in Höhe von 8% über dem Basiszins, zu verzinsen. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens behalten wir uns in beiden Fällen ausdrücklich vor.
2.8. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
3. Erfüllungsort und Eigentumsvorbehalt
3.1. Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist Köln.
3.2. Wir behalten uns das unveräußerliche Eigentum an sämtlicher von uns gelieferter Ware bis
zur Zahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsbeziehung bzw. Begleichung eines
noch etwaigen Kontokorrentsaldos – bei Hergabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren
Einlösung – vor.
3.3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder einer Verletzung der Pflichten nach Ziff. 3.4 oder 3.5 dieser Bestimmung vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns Beschädigungen
oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den
eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3.5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
3.6. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist dieser berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung
bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
3.7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
3.8. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im
Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben
wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten
Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
4. Anerkennung der Liefer- und Zahlungsbedingungen
Durch die Erteilung eines Auftrages sind die vorstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen
durch den Käufer oder Auftraggeber anerkannt.
5. Gewährleistung
5.1. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten, sofern der Kunde Unternehmer
ist innerhalb von zwei Wochen, nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und
so genau wie möglich zu bezeichnen. Dies gilt nicht im Falle einer von uns zu vertretender Arglist.
Der Auftragsgegenstand muss uns unverzüglich nach Feststellung eines Mangels zum
Zwecke der Überprüfung übergeben werden.
5.2. Gibt uns der Käufer oder Auftraggeber besondere Anweisungen hinsichtlich Konstruktion oder
Material, so tritt Sachmängelhaftung nach den §§ 433, 434, 633, 634 BGB nicht ein, sofern der
Mangel auf diese besonderen Anweisungen zurückzuführen ist. Wir sind allerdings verpflichtet,
auf von uns erkennbare Gefahren und Einschränkungen zur gewöhnlichen oder vertraglich
vereinbarten Verwendung bei der Anwendung der vorgegebenen Konstruktion oder der Verarbeitung
des vorgegebenen Materials hinzuweisen.
5.3 Sofern der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Nacherfüllung beim Kauf einer Ware nach unserer
Wahl durch Nachbesserung oder Nacherfüllung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er
zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen
soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem
Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
6. Gesamthaftung
6.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der
Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
6.2. Die Haftungsbeschränkungen und – ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen unseres
arglistigen Verhaltens, unserer gesetzlicher Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen entstanden
sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
6.3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Datenschutz
Wir weisen nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer
Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sicher gestellt, dass diese gespeicherten
Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Teilnichtigkeit
8.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und
dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
8.2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Köln der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind aber auch berechtigt, den Kunden
an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
8.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Vereinbarung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Für etwaige Schäden, die bei der Reparatur durch Brüchigkeit des Materials auftreten oder
bei Spannungsrissen, können wir keine Haftung übernehmen.
Alle Preise verstehen sich incl. 19 % Mehrwertsteuer • Technische Änderungen und Preise vorbehalten.